Lohn- und Gehaltsabrechnungen

 

Die Lohnabrechnung schließt nicht nur Fragen des Lohnsteuerrechts ein, sondern berührt auch Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliches. Eine unternehmensinterne Lohnbuchhaltung nimmt daher viel Zeit in Anspruch. Zeit, die Sie sinnvoller nutzen können. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, übernimmt Steuerberater Schütte Ihre Lohnabrechnung.

Egal ob für Vollzeitkräfte, Minijobs, Baulöhne oder Kurzarbeit: Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, melden die Beiträge an die verschiedenen Sozialversicherungsträger und die Lohnsteuer an das Finanzamt. So erledigen wir Ihren gesamten Zahlungsverkehr. Kurz: Wir liefern alle erforderlichen Unterlagen. Sie brauchen nur noch die Löhne auszuzahlen und die Beiträge und Steuern zu überweisen. So können Sie sich einfach auf die Unternehmensführung konzentrieren. Ihre Abrechnung soll sich ja für Sie lohnen.

Wir unterstützen Ihre Lohnbuchhaltung, indem wir unter anderem:

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich des hierbei anfallenden Bescheinigungswesen.
  • Führen der Lohn- und Gehaltskonten.
  • Überstunden, Prämien, Reisekosten verrechnen.
  • Sie zu optimalen Lohn- und Gehaltszahlungen beraten.
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse vornehmen.
  • steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen klären.
  • Mitwirkung und Vertretung bei Lohnsteuerprüfungen sowie Prüfungen von der Deutschen Rentenversicherung.
  • Erstellung der Verdienstbescheinigungen und der Meldung an Finanzämter und Sozialversicherungsträger.
  • Einweisung und Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.

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Hans-Ulrich Schütte
Mag. Jur. Christian Schütte

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