Buchführung- und Jahresabschlusserstellung
Finanzbuchführung
Die Grundlage jeder Buchführung ist die möglichst zeitnahe Kontierung und Erfassung aller Belege. Dazu kommen die Abschreibungen auf Anlagegüter, die in gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen vorgenommen werden müssen. Der dritte Bereich ist die Definition und Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen. Das alles übernehmen wir gern für Sie als Full-Service; monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
Wenn Sie die Finanzbuchhaltung in Ihrem Haus führen, aber eine Steuerberatung benötigen, die ein waches und kompetentes Auge darauf wirft, sind Sie bei uns auch richtig.
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist eine maßgebliche Grundlage für den unternehmerischen Erfolg.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Finanzbuchführung auszulagern und in fachkundige Hände zu legen, erspart Ihnen dies erhebliche Arbeitszeit.
Ein weiteres Plus: Sie können darauf vertrauen, dass Ihre Buchführung professionell und vorgabengetreu erstellt wird. Dadurch vermeiden Sie unerwünschte Überraschungen in der Zukunft, wie etwa hohe Steuernachzahlungen durch eine Betriebsprüfung.
Leistungsspektrum:
- Kontieren der Belege
- Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels EDV
- Auswertungen / BWA
- Kontrolle
- Offen-Posten-Buchführung
- Hilfestellung beim Mahnwesen und Zahlungsverkehr
- und vieles mehr
Jahresabschlusserstellung
Ein entscheidender Aktivposten für Ihre Bilanz: unsere Erfahrung
Das Einzige, was in der Steuergesetzgebung dauerhaft ist, ist der Wandel: Gesetze und Verordnungen ändern sich immer schneller. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz werden immer größer. Wir beobachten die Entwicklung für unsere Mandanten sehr sorgfältig. Und reagieren dementsprechend rasch, damit Sie nachhaltig steuerliche Vorteile genießen. Und Ihre Wettbewerbsfähigkei steigen. Reden wir darüber, was Sie tun können.
Leistungsspektrum:
- Erstellung von Jahresabschlüssen.
- Erstellung von Einnahmen-/ Ausgaben Überschussrechnungen.
- Sonderbilanzen ( Eröffnungsbilanzen, Gründungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Schlussbilanzen).
- Plausibilitätsprüfungen ( § 18 KWG ).